Bowling Lounge MG

Bowling Lounge MG Die Bowling Lounge MG wurde 2010 komplett renoviert und mit modernster Technik ausgestattet. Für da Aus alt wird neu. Tradition und Innovation.
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Die ursprünglich für alliierte Kräfte gedachte Bowling-Anlage wurde in den 60-ern an der Grenze zwischen M’Gladbach und Rheydt errichtet und bestand bis 2009 ohne wesentliche Veränderungen. Beliebt durch die Einwohner von MG und umliegende Besucher wurde sie schließlich im Laufe der Zeit ein fester Bestandteil der Stadt und blickt auf traditionsreiche Jahre zurück. Im Jahre 2010 wurde die Anlage d

urch die Bowling Lounge Gruppe übernommen. Der Bowlingbereich wurde um weitere 250 m² vergrößert, komplett saniert und umgebaut. Das bewährte und berühmte Bowling Lounge Konzept wurde nicht nur einfach angewendet, sondern optimiert und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Zum Einsatz kamen 20 nagelneue Qubica-AMF Bahnen und Maschinen mit einem konkurrenzlosen Scoring Sytem, bestechender Grafik auf Flatsreens in HD Qualität, tollen Animationen und einfachster Bedienung auf Touch Screen Panels. Zusätzlich wurde der Komplex um weitere drei Bereiche erweitert. So entstand ein Entertainment –Center, das keine Wünsche offen lässt:

Bowling Lounge

Bowling auf 20 modernen Bahnen, alle auf Knopfdruck mit Kindersicherung
Billard für „Groß und Klein“
Für alle Altersgruppen

Play Lounge

Videospiele (Wii, Playstation) in getrennten Bereichen mit Gastronomie
Simulationsgeräte
Airhockey für Erwachsene
Airhockey für Kinder
Für alle Altersgruppen

Das Bistro

Verwöhnt Sie mit Leckereien, Snacks oder Festmahl zu Ihrem Event
Für alle Altersgruppen

Casino Lounge 1

Neuste Automatenspielgeräte inkl. Jackpot mit Casino Feeling
Komfortables Internet Terminal
Der Eintritt zu diesem Bereich ist nur Personen ab 21Jaren erlaubt

Casino Lounge 2

Neueste Automatenspielgeräte inkl. Jackpot mit Casino Feeling
Billard auf Turniertischen (9ft) in gepflegter Atmosphäre
Der Eintritt zu diesem Bereich ist nur Personen ab 21Jaren erlaubt

11/06/2021

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr euch mitteilen zu dürfen, dass wir ab morgen wieder für euch geöffnet haben!

Reservierungen bitte per mail ( [email protected]). Ab Morgen könnt ihr wieder wie gewohnt auch telefonisch während unserer Öffnungszeiten reservieren.

P.S.: Bitte vergesst nicht euren negativen Schnelltest bzw. einen Genesungsbecheid!

Euer Bowling Lounge Team

10/06/2021

Wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass wir demnächst wieder für Sie geöffnet haben und suchen daher dringend nach neuem Personal für den Service!

Bewerbungen bitte per email: [email protected]

Wir freuen uns auf euch!

Euer Bowling Lounge Team

Perfekt zum Ferienstart haben wir ein super Angebot für alle die, die dank Corona diesen Sommer ihre Ferien leider nicht...
29/06/2020

Perfekt zum Ferienstart haben wir ein super Angebot für alle die, die dank Corona diesen Sommer ihre Ferien leider nicht am Strand verbringen können:
Unter besonderen Hygiene Vorraussetzungen bekommt Ihr unser „Ferien Spezial Angebot“ zum Paketpreis von 7,50€ p.P.
In einer Gruppe von mindestens 4 Personen kann jeder von Euch 2 Spiele spielen.
Dazu bekommt Ihr ein gratis 0.3l Softgetränk und auch eure Bowlingschuhe sind inklusive.
Das Angebot gilt nur in den Sommerferien von Montag bis Donnertag und Euer Spiel muss vor 18 Uhr begonnen werden.
Bitte bringt einen Mundschutz mit, da Ihr diesen außerhalb eurer zugeteilten Bahn tragen müsst.
Wir freuen uns auf Euren Besuch.
Euer Bowling Lounge Team

22/05/2020

Liebe Freunde unserer Daily Soap,

es gibt mal wieder etwas zu verkünden:

WIR HABEN AB MORGEN WIEDER FÜR SIE GEÖFFNET!!! :)

Wie es jedoch zu der plötzlichen Genehmigung kam, lässt einen einfach nur fassungslos zurück. Wie bereits von uns vermutet und befürchtet, hat sich hier scheinbar eine einzelne Person über das Gesetz gestellt. Mit einer Willkür und Böswilligkeit, die kaum in Worte zu fassen ist, hat der nette Herr entschieden, uns für seine schlechte Laune zu bestrafen. Der besagte Herr hatte sich in seiner „Begründung“ für die Stilllegung unseres Bowlingbetriebs auf seine „ Aufsichtsbehörde“ bezogen, von der angeblich diese Anordnung kam. Nach dem wir ihn heute aufgefordert haben, uns eine offizielle Stellungnahme dieser ominösen Behörde zu übermitteln, kam es plötzlich zu der 180 Grad Wendung.

Vor 3 Tagen hieß es noch seitens des OA MG:

„ Unter Heranziehung der Handreichung zur Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen nach § 14 der CoronaSchVO des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird der Betrieb einer Bowlingbahn als zusätzliches Angebot angesehen, welches derzeit unzulässig ist. Gleiches gilt für Billard.Das ausschließliche Angebot von Speisen und Getränken ist unter den entsprechenden Hygienevorkehrungen möglich.“

Nachdem seit gestern der mediale und öffentliche Druck immer stärker wurde und unter Androhung auf Anklage wegen Amtsmissbrauchs und vorsätzlicher Wettbewerbsverzerrung gegen die handelnde Person kam plötzlich heute eine ziemlich zügige Rückmeldung a.k.a. 180 Grad Wendung:

„...aufgrund Ihrer E-Mails und einer Medienanfrage möchte ich etwas klarstellen:

Grundsätzlich besteht bei Ihrem Betrieb der Bowlinglounge das Problem, dass es sich um eine Bowlingbahn kombiniert mit einer Gaststätte (nach § 14 der Coronaschutzverordnung) handelt. Aufgrund Ihrer wiederholten Anfrage haben wir uns an die Bezirksregierung gewandt und dort angefragt, wie mit derartigen Angeboten in der Gastronomie umgegangen werden soll. Von dort wurde uns mitgeteilt, dass in Gastronomiebetrieben Nebenangebote wie Billard, Darts, Kicker oder eben Bowling und Kegeln unzulässig sind. Eine Vermischung dieser beiden Angebote ist somit nicht zulässig.
Sie können Ihre Schank- und Speisewirtschaft betreiben wie jeder andere Wirt der in § 14 aufgezählten Betriebe in Mönchengladbach auch. Sie dürfen diese nur nicht mit der Nebenleistung „Bowling “ kombinieren. Sofern Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen, dass offene Speisen und Getränke nicht im Bowlingbereich verzehrt werden, können Sie bowlen lassen. Dies natürlich nur kontaktfrei, wie es die Coronaschutzverordnung vorsieht.
Im Gastronomiebereich können Sie Speisen und Getränke anbieten, wenn die Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Dies wurde Ihnen auch bereits mitgeteilt.
Lediglich eine Vermischung der Angebote ist nicht zulässig."

Alles extra sehr verwirrend und unpräzise niedergeschrieben, aber gut. Wir wissen immer noch nicht, was beispielsweise mit dem Billard- oder Dartsspiel ist. Das wurde mit keinem Wort erwähnt. Auch über das Hygienekonzept wurde mal wieder kein Wort verloren. Wie dem auch sei, wir machen morgen auf und schauen was passieren wird. Wichtig war aber natürlich die Erwähnung, dass das Bowlingspiel kontaktfrei sein muss. Denn wer gibt seinem Bowlingpartner nicht erstmal einen Bodycheck vor dem ersten Wurf? :)

Natürlich rechnen wir mit weiteren Aktionen der Herrschaften, die uns das Leben weiterhin schwer machen werden. Wir haben uns jetzt unfreiwilliger Weise einen mächtigen Feind angeschafft, der vor unfairen Mitteln nicht zurückschreckt. Aber wir werden so gut es geht vorbereitet sein. Aus diesem Grund werden wir von nun an jede Aktion des OA MG in unsere Richtung dokumentieren und hier veröffentlichen. Denn das scheint das einzige zu sein, was diese „ Behörde“ etwas in Zaun halten kann.

Es kann einfach nicht sein, dass in unserem Rechtsstaat eine Person sich über das Gesetz stellen kann und über das Wohl und Übel der Menschen entscheidet. Bitte teilt diesen Beitrag, dieser unfassbaren Willkür muss endlich Einhalt geboten werden!

Nun genug von den ganzen negativen Sachen.

Wir haben ab Morgen wieder geöffnet und freuen uns riesig auf euren Besuch! :)

Euer Bowling Lounge Team

21/05/2020

Da uns mittlerweile sehr viele Anfragen mit der Frage erreichen, mit welcher Begründung das OA MG unseren Betrieb wieder stillgelegt hat, würden wir das gerne in diesem Post erläutern.
Das pfiffige OA der Stadt MG stuft unsere Bowlinganlage als eine Gastronomie mit dem Zusatzangebot Bowling ein. Dies sei nicht zulässig. Als Beispiel wird eine Kneipe angeführt, wo iwo in der Ecke ein Dartsgerät steht, welches als Zusatzangebot gilt und nicht bespielt werden darf. Von Bowling ist in der ganzen Verordnung sowieso nicht die Rede.
Ein versifftes Dartsgerät in einer Kneipe mit unseren 20! Bowlingbahnen gleichzusetzen ist an sich schon lächerlich genug und zeigt die ganze Inkompetenz dieser Herrschaften. Wir sind eindeutig ein Bowlingbetrieb und eine Freizeitstätte mit dem Schwerpunkt und Hauptgeschäft Bowling. Und dies ist laut Land NRW zulässig.
Das Schlimmste ist aber, dass zu der o.g. Inkompetenz noch ein großes Stück Böswilligkeit hinzukommt. In unserer Gewerbeanmeldung steht, dass wir eine "Schank- und Speisewirtschaft sind sowie der Betrieb von Bowling".
Wenn also der Satz andersherum aufgebaut wäre, nämlich dass wir ein Bowlingbetrieb mit Schank-und Speisewirtschaft sind, hätte man uns wohl nicht still gelegt (dies ist eine reine Vermutung, da auf unsere Fragen sowieso nicht geantwortet wird). Auf die mehrfach schriftlich und mündlich gestellte Frage, warum denn alle anderen dürfen und wir nicht, haben wir bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort erhalten.
Dieses Vorgehen zeigt sehr deutlich auf, dass hier intensiv nach Lücken und Grauzonen im Gesetz gesucht wurde, um uns das Leben so schwer wie möglich zu machen. So ein Verhalten kennt man vllt von kleinen Gaunern und Betrügern, aber nie im Leben hätten wir uns vorstellen können, dass sowas von einer amtlichen Behörde in einem Rechtsstaat möglich ist. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass es eine persönliche Sache ist, warum auch immer.
Als die Herrschaften vom OA zu uns reinkamen, hieß es zunächst, dass wir uns zwischen Bowling und Gastronomie entscheiden müssen. Nach einem kurzen Telefonat mit dem " Chef" hieß es zwei Minuten später: nein doch nicht, alles zu außer Gastronomie! Das zeigt uns, dass die Herrschaften sich nicht mal die Mühe machen, ihr „ System“ besser zu koordinieren. Die Linke Hand weiß nicht was die Rechte macht.

Alles scheint vom Wohlwollen einer Person abzuhängen. Und diese Person, wer auch immer das sein mag, steht auf jeden Fall nicht auf der Seite der lokalen Unternehmer unserer Stadt.

Bleibt weiterhin gesund!

Euer Bowling Lounge Team

21/05/2020

Liebe Gäste,

leider müssen wir euch mitteilen, dass wir 4 Tage nach unserer Wiedereröffnung zwangsweise schließen müssen.

Obwohl das Land NRW einen Bowlingbetrieb unter der Einhaltung der verordneten Hygienemaßnahmen für zulässig hält, scheint es das OA Mönchengladbach nicht zu interessieren. Dabei bezieht sich selbst das Land NRW in zahlreichen Telefonaten auf die offizielle DEHOGA Website. Hier ein Link zu den FAQs, wo Kegelbahnen sogar namentlich erwähnt werden und ausdrücklich erlaubt sind : https://www.dehoga-nrw.de/dehoga-nrw/umgang-mit-coronavirus/faq-coronavirus-lockerungen/
Laut der Stadt MG ist diese Information auf der Website, auf die sich selbst eine höhere Instanz als die Stadt Mönchengladbach bezieht „ bedauerlicherweise falsch.“ Eine nähere Erklärung hierzu sucht man vergebens.
Beruhend auf völlig unverständlichen und an den Haaren herbeigezogenen Argumenten mussten wir heute zwangsschliessen, während alle anderen Bowlingcenter, Kegelbahnen, Spielhallen und sogar Freibäder! um uns herum wieder öffnen dürfen.

Im Gegensatz zu nahezu allen anderen Städten und Kommunen in NRW, die alles dafür tun, Ihre lokalen Unternehmen und Unternehmer in dieser für uns alle schweren Zeit wo es nur geht zu stärken und zu unterstützen, scheint unsere schöne Stadt nur nach Mittel und Wegen zu suchen, diesen so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen.

Selbstverständlich werden wir mit allen uns gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel gegen diese - aus unserer Sicht - große Ungerechtigkeit und Willkür vorgehen. Auch die Presse wurde bereits benachrichtigt.

Wir werden Euch hier weiterhin auf dem Laufenden halten.

Bleiben Sie gesund!

Euer Bowling Lounge Team

P.S.: Der Beitrag darf gerne geteilt werden!

13/05/2020

Liebe Gäste!

Ab Freitag, den 15.05.2020 haben wir ab 14 Uhr wieder für Sie geöffnet. Aufgrund der hygienebedingten Vorgaben und zwecks besserer Regulierung der Besucherströme bitten wir um telefonische oder schriftliche Reservierung für den Bowling, Billard – und Gastronomiebereich.

Wir geben unser Bestmögliches, alle nötigen Schutzmaßnahmen einzuhalten und somit Ihren Aufenthalt bei uns so sicher wie möglich zu gestalten.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir vorerst nur Gruppen bis max. 4 Personen Einlass gewähren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Euer Bowling-Lounge Team

11/11/2019

Für unseren Empfangsbereich und den neuen Virtual Reality Bereich suchen wir noch nach Teilzeitkräften.
Bewerbungen gerne per pm oder unter [email protected].

Teilen und liken ist ausdrücklich erwünscht :)

25/10/2019

Digitale Stempelkarte Ihre Kunden haben die digitale Stempelkarte von CityStamp immer mit dabei. Lästige Papierstempelkarten gehören der Vergangenheit an. Be...

Ab sofort bei uns in der Bowling Lounge!!!Mit der Bowling Lounge App nach jedem Besuch digitale Stempel sammeln und exkl...
11/10/2019

Ab sofort bei uns in der Bowling Lounge!!!

Mit der Bowling Lounge App nach jedem Besuch digitale Stempel sammeln und exklusive Gutscheine erhalten.

Als Willkommensgeschenk erwartet euch ein 30 min Virtual Reality Gutschein gratis!!!

URL kopieren, im browser einfügen und unsere App zum Homescreen hinzufügen: https://city-stamp.de/biz/bowlingloungemg

22/08/2019

Wir suchen neue Spielemoderatoren zur Unterstützung des bereits vorhandenen Teams. Ihr habt schon mal ein Mikro in der Hand gehabt oder keinerlei Probleme vor vielen Menschen zu sprechen? Dann bewerbt euch bei uns auf den Traum-Nebenjob!

Adresse

Gartenstraße 220
Mönchengladbach
41236

Öffnungszeiten

Montag 14:00 - 05:00
Dienstag 14:00 - 05:00
Mittwoch 14:00 - 05:00
Donnerstag 14:00 - 05:00
Freitag 14:00 - 05:00
Samstag 12:00 - 05:00
Sonntag 10:00 - 05:00

Telefon

+492166146590

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Bowling Lounge MG erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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