22/05/2020
Liebe Freunde unserer Daily Soap,
es gibt mal wieder etwas zu verkünden:
WIR HABEN AB MORGEN WIEDER FÜR SIE GEÖFFNET!!! :)
Wie es jedoch zu der plötzlichen Genehmigung kam, lässt einen einfach nur fassungslos zurück. Wie bereits von uns vermutet und befürchtet, hat sich hier scheinbar eine einzelne Person über das Gesetz gestellt. Mit einer Willkür und Böswilligkeit, die kaum in Worte zu fassen ist, hat der nette Herr entschieden, uns für seine schlechte Laune zu bestrafen. Der besagte Herr hatte sich in seiner „Begründung“ für die Stilllegung unseres Bowlingbetriebs auf seine „ Aufsichtsbehörde“ bezogen, von der angeblich diese Anordnung kam. Nach dem wir ihn heute aufgefordert haben, uns eine offizielle Stellungnahme dieser ominösen Behörde zu übermitteln, kam es plötzlich zu der 180 Grad Wendung.
Vor 3 Tagen hieß es noch seitens des OA MG:
„ Unter Heranziehung der Handreichung zur Zulässigkeit von gastronomischen Einrichtungen nach § 14 der CoronaSchVO des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird der Betrieb einer Bowlingbahn als zusätzliches Angebot angesehen, welches derzeit unzulässig ist. Gleiches gilt für Billard.Das ausschließliche Angebot von Speisen und Getränken ist unter den entsprechenden Hygienevorkehrungen möglich.“
Nachdem seit gestern der mediale und öffentliche Druck immer stärker wurde und unter Androhung auf Anklage wegen Amtsmissbrauchs und vorsätzlicher Wettbewerbsverzerrung gegen die handelnde Person kam plötzlich heute eine ziemlich zügige Rückmeldung a.k.a. 180 Grad Wendung:
„...aufgrund Ihrer E-Mails und einer Medienanfrage möchte ich etwas klarstellen:
Grundsätzlich besteht bei Ihrem Betrieb der Bowlinglounge das Problem, dass es sich um eine Bowlingbahn kombiniert mit einer Gaststätte (nach § 14 der Coronaschutzverordnung) handelt. Aufgrund Ihrer wiederholten Anfrage haben wir uns an die Bezirksregierung gewandt und dort angefragt, wie mit derartigen Angeboten in der Gastronomie umgegangen werden soll. Von dort wurde uns mitgeteilt, dass in Gastronomiebetrieben Nebenangebote wie Billard, Darts, Kicker oder eben Bowling und Kegeln unzulässig sind. Eine Vermischung dieser beiden Angebote ist somit nicht zulässig.
Sie können Ihre Schank- und Speisewirtschaft betreiben wie jeder andere Wirt der in § 14 aufgezählten Betriebe in Mönchengladbach auch. Sie dürfen diese nur nicht mit der Nebenleistung „Bowling “ kombinieren. Sofern Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen, dass offene Speisen und Getränke nicht im Bowlingbereich verzehrt werden, können Sie bowlen lassen. Dies natürlich nur kontaktfrei, wie es die Coronaschutzverordnung vorsieht.
Im Gastronomiebereich können Sie Speisen und Getränke anbieten, wenn die Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Dies wurde Ihnen auch bereits mitgeteilt.
Lediglich eine Vermischung der Angebote ist nicht zulässig."
Alles extra sehr verwirrend und unpräzise niedergeschrieben, aber gut. Wir wissen immer noch nicht, was beispielsweise mit dem Billard- oder Dartsspiel ist. Das wurde mit keinem Wort erwähnt. Auch über das Hygienekonzept wurde mal wieder kein Wort verloren. Wie dem auch sei, wir machen morgen auf und schauen was passieren wird. Wichtig war aber natürlich die Erwähnung, dass das Bowlingspiel kontaktfrei sein muss. Denn wer gibt seinem Bowlingpartner nicht erstmal einen Bodycheck vor dem ersten Wurf? :)
Natürlich rechnen wir mit weiteren Aktionen der Herrschaften, die uns das Leben weiterhin schwer machen werden. Wir haben uns jetzt unfreiwilliger Weise einen mächtigen Feind angeschafft, der vor unfairen Mitteln nicht zurückschreckt. Aber wir werden so gut es geht vorbereitet sein. Aus diesem Grund werden wir von nun an jede Aktion des OA MG in unsere Richtung dokumentieren und hier veröffentlichen. Denn das scheint das einzige zu sein, was diese „ Behörde“ etwas in Zaun halten kann.
Es kann einfach nicht sein, dass in unserem Rechtsstaat eine Person sich über das Gesetz stellen kann und über das Wohl und Übel der Menschen entscheidet. Bitte teilt diesen Beitrag, dieser unfassbaren Willkür muss endlich Einhalt geboten werden!
Nun genug von den ganzen negativen Sachen.
Wir haben ab Morgen wieder geöffnet und freuen uns riesig auf euren Besuch! :)
Euer Bowling Lounge Team