16/04/2021
Bleibt gesund 🍀
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der angespannten Lage in den Krankenhäusern hat die Stadt Leverkusen - angelehnt an die Verordnungen benachbarter Kommunen und Kreise - per Allgemeinverfügung folgende neue verschärften Regelungen für das Leverkusener Stadtgebiet getroffen:
Ab 17. April gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Es gibt einige Ausnahmeregelungen, die beinhalten, dass die Ausgangssperre z.B. nicht für die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, den Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung, die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen oder das Ausführen von Hunden.
Ab dem 17. April gelten die Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Raum auch für den privaten Raum. Das heißt, dann darf in der eigenen Wohnung höchstens eine Person aus einem anderen Hausstand getroffen werden (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen).
Behördengänge bei der Stadtverwaltung sind ab 17. April nur mit Nachweis eines höchstens 24 Stunden alten, negativen Corona-Schnelltests einer offiziellen Teststelle möglich.
Gleichzeitig werden die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung des Infektionsschutzes bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sowie die Allgemeinverfügung zur Pflicht des Tragens von medizinischen Masken in den festgelegten Bereichen des öffentlichen Raums und in Fahrzeugen verlängert.
Alle Allgemeinverfügungen haben analog zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes zunächst bis zum 26. April Gültigkeit.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen können im Detail hier eingesehen werden:https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._26_vom_16.04.2021.pdf
Die bislang geltende Allgemeinverfügung, nach der Besuche im Einzelhandel, in Museen, Bibliotheken und bei anderen in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO genannten Gelegenheiten mit vorheriger Anmeldung und einem negativen Schnelltest möglich sind, läuft zum 19. April aus und wird nicht verlängert. Das heißt, der Einzelhandel (abgesehen von Läden des täglichen Bedarfs etc.) und die anderen aufgeführten Einrichtungen müssen ab dem 19. April wieder schließen. Die Möglichkeit der Auslieferung und Abholung bestellter Ware (Click & Collect) bleibt bestehen. (jt)