02/06/2020
Zum Beitrag von gestern (01. Juni 2020) auf der Rick's Club Bowling - Seite gibt es nun einen Nachtrag.
Diesen findet Ihr direkt hier im Post.
Liebe Ricks Club Community,
im Nachgang zu unserer vorsorglichen Schließung haben uns viele Nachrichten erreicht. Vielen Dank für eure aufbauenden Worte und eurer fleißiges Teilen.
Hier der Beitrag vom 01. Juni 2020:
https://www.facebook.com/RicksClubBowling/photos/pb.1101013369931187.-2207520000../3269057716460064/?type=3&theater
Einige von Euch haben berichtet, dass die Handhabung der „50 Personen Grenze“ in der Praxis sehr unterschiedlich erfolgt und in anderen Kreisen und Städten offensichtlich großzügiger gehandhabt wird. Das mag gerne sein, allerdings sind wir im Geltungsbereich der Stadt Kiel auf verbindliche Aussagen der verantwortlichen Stellen angewiesen.
Andernfalls laufen wir die Gefahr, bei Verstößen hohe Bußgeldzahlungen auferlegt zu bekommen. Wir hatten ja bereits im Rahmen unserer Charity Aktion am 30. April 2020 Erfahrungen mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes gesammelt, die uns deutlich gezeigt haben, dass sogar uneigennützige Maßnahmen zum Allgemeinwohl von behördlicher Seite erschwert werden können. Und hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die vorgebrachten Argumente und Vorschriften unlogisch oder widersinnig erscheinen mögen.
Jeder, der in der letzten Woche bei uns im Laden war, hat feststellen können, mit welchem Aufwand wir die Umsetzung aller evtl. geforderten Hygienevorschriften umgesetzt haben.
Offensichtlich befinden wir uns jedoch derzeit nach wie vor in einem ungeklärten rechtlichen Zustand. Selbst zu den jüngsten Allgemeinverfügungen der Landesregierung scheint es noch keine ausreichenden Durchführungsverordnungen oder Handlungsanweisungen bei der Stadt Kiel zu geben und wir Betriebe bzw. die dadurch betroffenen Arbeitsplätze sind dadurch die Leidtragenden.
Auf unsere konkrete Nachfrage zur Anzahl von Gästen wurde uns vom Leiter des Ministerbüros seinerzeit Folgendes mitgeteilt:
Zitat:" Nur wer im gastronomischen Bereich mehr als 50 Personen bewirten möchte, muss sich sein Hygienekonzept von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Die Bearbeitung dieser Konzepte durch die Behörden wird nicht vor der Veröffentlichung der Corona-Bekämpfungsverordnung beginnen können, die am 16. Mai 2020 stattfinden wird."
Unser Hygienekonzept wurde rechtzeitig an verschiedene Stellen der Stadt Kiel geschickt. Nach Einreichung unseres Hygienekonzeptes vor gut zwei Wochen warten wir seither mit einem deutlich eingeschränkten Betrieb täglich auf eine positive Rückmeldung. Ende letzter Woche bekamen wir dann allerdings auf erneute Nachfrage bei der Stadt Kiel die bereits zitierte Antwort:
"wir bestätigen den Eingang des Hygienekonzepts. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit nur Rückmeldungen zu Hygienekonzepten geben können wenn in der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein eine Abstimmung oder Genehmigung unsererseits vorgesehen ist."
Angesichts derartige Auskünfte ist ein wirtschaftlicher Betrieb auf unbestimmte Zeit nicht möglich und wir mussten im Interesse der Arbeitsplätze und der Existenz unseres Betriebes unsere Türen vorerst wieder schließen, bis sich die verantwortlichen Stellen zu unserem eingereichten Hygienekonzept verbindlich äußern und uns eine wirtschaftlich tragfähige Betreibung des Ricks Club erlauben.
In diesem Sinne wünschen wir Euch weiterhin alles Gute und bleibt gesund,
euer Ricks Club
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DAS TEILEN IST WIE IMMER GERN GESEHEN UND GEWÜNSCHT ❤️
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