13/01/2021
👉🏼Werbeverbot durch neues Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
Liebe Eazzi Kund*innen,
das Jahr 2021 startet für uns als Einzelhändler turbulent mit einer schwerwiegenden Gesetzesänderung, welche die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten weiter beschränkt.
Am 2. Juli 2020 wurde durch den deutschen Bundestag ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) beschlossen, die Zustimmung durch den Bundesrat hierzu erfolgte am 18. September vergangenen Jahres. Teil des Gesetzentwurfs ist ein weitreichendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, auch wenn diese kein Nikotin enthalten.
Somit fallen zum 01.01.2021 alle - eingeschlossen nikotinfreier - Flüssigkeiten die zur Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind unter das Tabakerzeugnisgesetz. Ohne Weitere Gesetzesnennung, bedeuten die Änderungen für uns kurzgefasst:
Produktplatzierungen außerhalb unserer Verkaufsräume sind verboten (darunter fallen auch Facebook, Instagram, sowie Messagingdienste in Form von bspw. Whatsapp/Telegram
die kostenfreie Abgabe von Testliquids ist verboten
Liquids & Aromen sind ausschließlich nurnoch mit Umverpackung + Beipackzettel erhältlich (Abverkauf nicht konformer Ware bis zum 31.03.2021)
Wir bedauern natürlich zutiefst euch nicht mehr wie gewohnt unsere neuen Produkte vorstellen zu können. Dennoch geben wir weiterhin unser Bestes unser Sortiment für euch kontinuierlich zu verändern & zu verbessern. Sprecht uns dazu einfach zukünftig an, wir präsentieren euch jederzeit gerne unsere Neuerungen.
Ansonsten wünschen wir allen ein frohes neues Jahr 2021 & bleibt weiterhin gesund!
Euer EAZZI-Team.