Hinweise zum Datenschutzgemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)zur verpflichtenden Kontaktnachverfolgung im Sinne derSARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten für den Fall, dass zum Zeitpunkt Ihres Besuchs eine Person krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im
Sinne des Infektionsschutzgesetzes sein sollte, erheben wir die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen: Name, Vorname, vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zeitraum Ihres Aufenthalts, ggf. c DS-GVO in Verbindung mit § 3 der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung.Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und nicht für andere Zwecke wie beispielsweise Werbung verarbeitet. Ihre Daten werden ausschließlich im Falle eines entsprechenden zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs mit Ihrem Besuch bei uns zum Zweck der Kontaktnachverfolgung an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Ihre Daten werden vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt vernichtet.Sie sind nicht zur Angabe Ihrer Daten verpflichtet, ohne Erfassung Ihrer Kontaktdaten kann Ihnen jedoch kein Zutritt gewährt werden.Als von dieser Datenverarbeitung betroffene Person stehen Ihnen die Betroffenenrechte der DS-GVO zu, insbesondere haben Sie ein Recht auf Auskunft über Ihre Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder eine Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem können Sie sich beieiner Aufsichtsbehörde, zum Beispiel der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (datenschutz-berlin.de), beschweren. i
Verantwortliche Stelle ist der/die Betreiber/Betreiberin des Restaurants, Cafés, Hotels, Salons, Studios etc. Anzugeben ist die vollständige juristische Bezeichnung, bei natürlichen Personen der vollständige Name der Inhaberin/des Inhabers. Als Kontaktdaten sind anzugeben Straße und Nummer, Postleitzahl und Ort, soweit vorhanden Telefon, Fax, E-Mail. ii
Die meisten Unternehmen, für die dieses Muster vorgesehen ist, sind nicht verpflichtet, eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu benennen. In diesem Fall sind hier keine Eintragungen vorzunehmen. iii
Anzugeben ist/sind die Funktionsbezeichnung(en) der Personen, die Zugriff auf die Daten haben, z.B. Inhaber/Inhaberin, Geschäftsführung, jeweilige Schichtleitung, Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter.