13/05/2020
Und bitte da haben wir es schwarz auf Weiss
Saale-Orla-Kreis verzichtet auf zusätzliche Regelungen
Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises wird keine ergänzenden Maßnahmen zur neuen Thüringer Verordnung erlassen. Das ist das Ergebnis eine Beratung am Mittwochmorgen, bei der die einzelnen Punkte der neuen Gesetzeslage besprochen wurden. Eine konkrete Entscheidung auf Landkreisebene steht nur in einem Bereich aus: bei den Kindertagesstätten.
Entscheidung zu Kindertagesstätten fällt am Donnerstag
Darüber, in welchem Maß die corona-bedingten Einschränkungen in der Betreuung beibehalten bzw. aufgehoben werden, will sich das Landratsamt mit den kommunalen und freien Trägern am morgigen Donnerstag verständigen. Bereits jetzt ist klar: Geht es nach der Kreisbehörde, soll eine einheitliche Linie für alle Kindergärten zwischen Krölpa und Hirschberg gefunden werden.
Strengere Maßnahmen aufgrund des Infektionsgeschehens nicht nötig
Ansonsten schließt sich der Saale-Orla-Kreis dem Kurs des Freistaats Thüringen an. „Es gibt angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens mit einer überschaubaren Zahl aktiver Fälle keinen Grund, strenger vorzugehen“, sagt Dr. Torsten Bossert, der als Leiter des Pandemiestabs des Saale-Orla-Kreises vor allem die gesundheitlichen Aspekte im Blick hat. Aus Sicht des Mediziners müsste der Schwerpunkt darauf liegen, insbesondere Altenpflegeheime zu schützen.
Etwas Sorge bereiten dem Pandemiestab dennoch die anstehenden Feiertage. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt ausdrücklich darauf hin, dass trotz Lockerungen der Corona-Regeln und Öffnungen in der Gastronomie Kontakte auf ein absolutes Minimum zu begrenzen sind.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger: Das Virus ist nach wie vor da und jeder sollte sich so verhalten, dass die Gefahr einer Ansteckung und damit eines möglichen erneuten Aufflammens der Pandemie gering bleibt!
Kontaktbeschränkungen gelten trotz Lockerungen weiter
Auch in der neuen Thüringer Verordnung ist klar geregelt, dass öffentliche und nicht öffentliche Zusammenkünfte jeder Art untersagt sind, sofern keine der konkret aufgeführten Ausnahmen vorliegt. Und jene Ausnahmen betreffen keinerlei Dinge mit Vergnügungscharakter. Zu privaten Unternehmungen dürfen sich nur die Mitglieder zweier Haushalte treffen.
Um ein ganz konkretes Beispiel zu nennen: Zwei Freunde dürfen zu Himmelfahrt eine gemeinsame Wanderung antreten, aber nicht drei – sofern nicht mindestens zwei von ihnen zusammen leben.
Himmelfahrt und auch Pfingsten mit Pfingstbaumsetzen oder Pfingstfeuer werden in diesem Jahr nicht im traditionellen Sinne stattfinden können.
Die komplette Thüringer Verordnung vom 12. Mai, die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt, finden Sie auf www.saale-orla-kreis.de.
Für Rückfragen zum Thema Corona sind die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises – Telefon (03663) 488 888 – von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können via E-Mail an [email protected] gestellt werden.
Pressemitteilung: Alexander Hebenstreit (Pressesprecher Landratsamt)
Bild: Pixabay