Sie sind in und in der Nachfolge der 68er-Bewegung (speziell der so genannten Kommune I) gegründet worden und bei vielen aktuell noch bestehenden Kommune-Projekten eher aus dem Umfeld der neuen sozialen Bewegungen heraus entstanden. Kommune WaltershausenKommunen sind eine spezielle Form von Gemeinschaften, die von linkspolitischen Weltsichten und Überzeugungen ausgehend, meist Gemeinsame Ökonomie
praktizieren, nach dem Konsensprinzip entscheiden und an einem Platz leben, der in vielen Fällen Gemeinschaftseigentum ist. Ökologische Kriterien der Lebensführung spielen eine große Rolle und es wird auf einen verständnisvollen, wertschätzenden Umgang untereinander Wert gelegt. Der Unterschied zu reinen Wohngemeinschaften besteht vor allem im Aspekt des gemeinsamen Wirtschaftens und ist dadurch oft durch längere zeitliche Perspektiven ihrer MitgliederInnnen gekennzeichnet. Gemeinsame Ökonomie bedeutet, dass das Wirtschaften in der Kommune nicht hierarchisch organisiert ist, sondern gemeinschaftlich selbst bestimmt wird. Das bedeutet auf der Seite der Produktion die Verständigung über die Arbeitszeit, die Produktionsweise oder das Dienstleistungsangebot und die Qualifizierung der Arbeitenden und auf Seiten der Konsumption eine Verständigung über Konsum und Bedürfnisse, darüber, wie Bedürfnisse zustande kommen und welche Auswirkungen die Befriedigung der Bedürfnisse hat. Dabei geht es um die teilweise bis völlige Aufgabe von Privateigentum zu Gunsten von Gemeinschaftseigentum (teilweise oder vollständige gemeinsame Ökonomie oder die Unterscheidung zwischen Alltags- und Vermögensökonomie), weswegen der in diesem Zusammenhang oft gebrauchte Begriff der „gemeinsamen Kasse“ daher zu kurz greift: Die gemeinsame Kasse ist nur ein organisatorisches Hilfsmittel zu Umsetzung dieses Grundsatzes - alle Einnahmen (Verkaufsgewinne, Honorare, Geschenke, Erbschaften) gehen in die Kasse, alle Ausgaben (Einkäufe, Neuanschaffungen) werden aus ihr getätigt. Meist bleibt den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit, kleinere Anschaffungen „für sich“ zu tätigen. In manchen Kommunen gibt es hierfür die Taschengeldregelung, bei der jedem Kommunarden monatlich der gleiche Betrag zur Verfügung gestellt wird; oft jedoch herrscht das Bedürfnisprinzip, das heißt, jeder entscheidet selbst über eigene Anschaffungen und nimmt sich den benötigten Betrag aus der Kasse. Jedoch müssen größere Ausgaben und Anschaffungen, welche die Gruppe betreffen, von allen entschieden werden. Grund und Boden, Gebäude und Produktionsmittel sind in vielen Fällen Gemeinschaftseigentum, welches von den zu einem Zeitpunkt dort lebenden Menschen, gleichberechtigt genutzt werden kann und unterhalten werden muß. Alle Entscheidungen in einer Kommune werden nach dem Konsensprinzip getroffen, d. im Plenum werden alle anstehenden Entscheidungen (Anschaffungen, Neuaufnahmen, strukturelle Änderungen) zunächst diskutiert und - falls niemand ablehnt (also Veto einlegt) - von allen mitgetragen. Das bedeutet nicht, dass alle einer Meinung sein müssen; so können Entscheidungen auch auf vorläufiger Basis getroffen werden und später erneut diskutiert werden. Der Vorteil des Konsensprinzips besteht darin, dass die Stimme jedes einzelnen großes Gewicht hat und gehört werden muss, was sich positiv auf die Diskussionskultur auswirkt. Der Nachteil ist in den sehr zeitaufwendigen Diskussionsprozessen zu sehen. Im Gegensatz zur Mehrheitsentscheidung, die meist die Durchsetzung einer bestimmten Lösungsstrategie durch eine Interessensgemeinschaft bedeutet, wird im Konsensfindungsprozess versucht, eine passende Lösung für alle Interessen zu finden. Das setzt zunächst eine gemeinsame Verständigung über den zu lösenden Sachverhalt voraus (Erörterung der Problemlage) und darauffolgend die selbstständige Formulierung der verschiedenen Interessen in einer Art und Weise, die eine Verbindung derselben zuläßt. Angst) in Erscheinung, ist es sinnvoll, diese nach dem Grundsatz "Störungen haben Vorrang" zu klären, damit der Prozess nicht gehemmt oder ausgehebelt wird. Zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses halten manche Kommunen eigens Sozialplena ab, die der Mitteilung von Befindlichkeiten, der Klärung zwischenmenschlicher Belange und der Lösung von Konflikten dienen.