25/09/2020
Bitte beachten WICHTIG !!!!! Neu vom Kt. St.Gallen
Bars und Clubs müssen Kontaktdaten kontrollieren
Ab sofort müssen Clubs und Bars den vollständigen Namen, die Wohnadresse, die EMail-Adresse und die Telefonnummer ihrer Gäste erfassen und auf ihre Korrektheit überprüfen. Die Clubs und Bars müssen in ihrem Schutzkonzept aufzeigen, wie sie die Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten sicherstellen. Sie müssen die erhobenen
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Kontaktdaten jeweils nach Kalendertag in einer gegliederten und elektronisch geführten
Liste (vorzugsweise in einer Excel-Tabelle) aufbewahren.
Um das Contact Tracing zu entlasten, müssen die Clubs und Bars bei einem positiven
Fall im Club oder in der Bar innerhalb von 48 Stunden auf Anweisung des Kantonsarztamtes die betroffenen Gäste direkt über den Vorfall informieren. Die betroffenen Gäste müssen sich in Quarantäne begeben. Die Clubs und Bars müssen anschliessend dem Kantonsarztamt bestätigten, dass sie die betroffenen Gäste informiert haben.